Anmeldung Firmung

Was benötige ich für die Anmeldung zur Firmung?

Bitte die Informationen hierzu in der Pfarrkanzlei einholen:

mailto:pfarre.stammersdorf@katholischekirche.at oder unter +43 1 292 14 87

  • Taufschein
  • Bestätigung Religionsunterricht (bei Schülern)
 

Anmeldung zur Erwachsenenfirmung

  • Taufschein

Die Vorbereitung erfolgt individuell durch den Pfarrer.

 

Wer kann Firmpatin/Firmpate werden?

Der Firmpate/die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein, das heißt er muss getauft, gefirmt und falls verheiratet kirchlich verheiratet sein.

Er/sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Er/sie soll an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können und selbst aktiv den Glauben leben. Der Vater oder die Mutter des Firmlings können nicht Firmpate sein.

Im Kirchenrecht von 1983 ist empfohlen, dass diesen Dienst – so es sinnvoll und möglich erscheint – dieselbe Person übernimmt, die bereits bei der Taufe das Patenamt wahrgenommen hat.